Vorarlberger Tennisverband

Zulassung zu Landesmeisterschaften

Allgemeine Klasse

Spielberechtigt sind Österreichische Staatsbürger mit gültiger ÖTV- oder VTV-Lizenzkarte und Mitgliedschaft bei einem VTV-Verein.

 

Für nicht österr. Staatsbürger gilt: Diese Spieler müssen nachweisen, dass sie ihren ordentlichen Wohnsitz (Hauptwohnsitz mit Meldebestätigung) und Lebensmittelpunkt am 1. Jänner in welchem das Turnier stattfindet, seit mindestens 3 Jahren in Österreich haben. Der Nachweis des Lebensmittelpunktes kann auch mittels Studien- oder Schulbesuchsbestätigung, Steuererklärungen oder Nachweisen der zuständigen Gesundheitskasse erbracht werden

 

Es darf pro Saison nur in einem Bundesland an der Landesmeisterschaft teilgenommen werden.

Senioren

Spielberechtigt sind Österreichische Staatsbürger mit gültiger ÖTV- oder VTV-Lizenzkarte und Mitgliedschaft bei einem VTV-Verein.

 

Für nicht österr. Staatsbürger gilt: Diese Spieler müssen nachweisen, dass sie ihren ordentlichen Wohnsitz (Hauptwohnsitz mit Meldebestätigung) und Lebensmittelpunkt am 1. Jänner in welchem das Turnier stattfindet, seit mindestens 3 Jahren in Österreich haben. Der Nachweis des Lebensmittelpunktes kann auch mittels Studien- oder Schulbesuchsbestätigung, Steuererklärungen oder Nachweisen der zuständigen Gesundheitskasse erbracht werden

 

Oder

 

wenn mindestens 5 Jahre an der Mannschaftsmeisterschaft teilgenommen wurde.

 

Es darf pro Saison nur in einem Bundesland an der Landesmeisterschaft teilgenommen werden.

Kids und Jugend

Spielberechtigt sind Österreichische Staatsbürger mit gültiger ÖTV- oder VTV-Lizenzkarte und Mitgliedschaft bei einem VTV-Verein.

 

Für nicht österr. Staatsbürger gilt: Diese Spieler müssen nachweisen, dass sie ihren ordentlichen Wohnsitz (Hauptwohnsitz mit Meldebestätigung) und Lebensmittelpunkt am 1. Jänner in welchem das Turnier stattfindet, seit mindestens 3 Jahren in Österreich haben. Der Nachweis des Lebensmittelpunktes kann auch mittels Studien- oder Schulbesuchsbestätigung, Steuererklärungen oder Nachweisen der zuständigen Gesundheitskasse erbracht werden

 

Es darf pro Saison nur in einem Bundesland an der Landesmeisterschaft teilgenommen werden.