Praxistaugliche Lösung für unsere Vereine für den Zutritt zu Tennisanlagen
Das Betreten der Sportanlage ist ab 19.5. dabei erlaubt, wenn man getestet, geimpft oder genesen ist (3-G Regel). Bei Vereinstennisanlagen ohne Personal vor Ort reicht ein gut sichtbarer Aushang oder Anschlag bzw. eine Vorab-Information per Mail an die Mitglieder mit Hinweis auf diese Regel.
Wir zählen auf die Eigenverantwortung der Mitglieder. Haltet bitte im Fall einer behördlichen Kontrolle immer einen entsprechenden Nachweis bereit.
Personen, die die Sportstätte betreten, müssen sich selbstständig in einer Kontaktliste erfassen. Das kann beispielsweise durch Eintragung in eine aufliegende Besucherliste mit Kontaktdaten und Unterschrift erfolgen.
Wie bei allen anderen Anlagen und Lokalen, auf denen viele Menschen zusammentreffen können, stellt auch auf Sportanlagen der Nachweis Geimpft-Genesen-Getestet eine Sportausübung ohne erhöhte Infektionsgefahr sicher. Das europaweit führende österreichische System an kostenlosen Testmöglichkeiten schafft die Voraussetzung dafür.
„Ich freue mich, dass damit praxistaugliche Lösungen für die Öffnung unserer 1.700 Tennisvereine gefunden werden konnten“, sagt ÖTV-Präsident Magnus Brunner. „Damit steht einer schönen und sicheren Tennissaison nichts mehr im Weg!“
Eine weitere Erleichterung ist laut der 2. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung vom 19. Mai der Wegfall der Tragepflicht von Masken auf Sportanlagen im Freien.
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